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Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Liebe Userin, lieber User,

herzlich willkommen beim digitalen und gedruckten Angebot von elevatr. An dieser Stelle finden Sie die Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen unserer Seite, unseres Printprodukts und des Hospitality Festivals upnxt. Diese werden immer wieder aktualisiert und gelten in der jeweils aktuellen Version, sobald Sie unsere Angebote nutzen, auch ohne ausdrückliche Einwilligung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

  • Wenn Sie registrierungspflichtige Dienste nutzen wollen, müssen Sie außerdem besonderen Nutzungsbedingungen zustimmen, die Sie dann genannt bekommen.
  • In unseren Angeboten werden auch Profil- und Nutzungsdaten gesammelt, analysiert und verwendet - wie wir dabei Ihre Rechte wahren, erklären wir in unserer Datenschutzerklärung.

Urheberrechte und geistiges Eigentum

Sämtliche Inhalte auf elevatr.com sind - wenn sie nicht von Dritten eingestellt wurden - urheberrechtlich und markenrechtlich geschütztes geistiges Eigentum der Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG. Auch von Dritten eingestellte Inhalte sind nicht frei benutzbar, sondern für die jeweiligen Nutzer oder Rechteinhaber als geistiges Eigentum geschützt.

Sie dürfen unsere und die von Dritten in das Angebot eingestellten Inhalte zu privaten und schulischen Zwecken nutzen, nicht aber selbst publizieren oder kommerziell verwenden. Auch bei der erlaubten privaten und schulischen Nutzung dürfen die Inhalte nicht verändert werden, insbesondere dürfen Copyright-Hinweise oder andere Hinweise auf Rechte und/oder Eigentum Dritter nicht entfernt werden.

Für alle weiteren Nutzungen bedarf es unserer vorherigen Zustimmung. Bitte wenden Sie sie hierfür per E-Mail an uns: hello@elevatr.com.

Haftung und Gewährleistung

Es besteht kein Anspruch auf Nutzung unserer Angebote. Wartungsarbeiten, technische Ausfälle oder Fehler können dazu führen, dass sie nicht verfügbar sind. Darüber hinaus kann trotz aller Bemühungen nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, dass durch die Nutzung der Angebote Schäden entstehen, etwa wenn Dritte sie trotz aller Sicherheitsvorrichtungen zur Verbreitung von Viren oder Ähnlichem zu missbrauchen versuchen. Für Schäden, die aus der Nutzung der Angebote entstehen, übernehmen wir daher – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen – grundsätzlich keine Haftung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln (bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit schließen wir die Haftung auch für einfache Fahrlässigkeit nicht kategorisch aus).

Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Geeignetheit und Aktualität sowie Brauchbarkeit der Inhalte. Diese dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Hinweise, Empfehlungen und Auskünfte sind unverbindlich. Jegliche Verwendung der angebotenen Inhalte geschieht auf eigenes Risiko.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

(A) AGB für den elevatr Shop

(B) AGB für upnxt - das Hospitality Festival

 

(A) AGB für den elevatr Shop

 

§ 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop https://shop.elevatr.com/.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG

Nina Fiolka, Laura Schmidt

Theresienstraße 18

D-80333 München

zustande.

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

(4) Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.

Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

1) Auswahl des gewünschten Produkts

2) Hinzufügen der gewünschten Produkts in gewünschter Menge zum Warenkorb

3) Nach Überprüfung des Warenkorbs "zur Kasse"

4) Zahlung via Express Check-out und Paypal oder Zahlung via Log-in im persönlichen Kundenaccount

5) Weiterverarbeitung der Bestellung

Der Verbraucher kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung mittels Zahlung durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte Rechnung. Diese stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich, in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb einer Woche.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: Unsere AGB können Sie jederzeit unter www.elevatr.com/nutzungsbedingungen einsehen. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

§ 3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen Versandkosten.

(2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Überweisung und PayPal.

(3) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.

§ 4 Lieferung

(1) Die Lieferung der angebotenen Artikel erfolgt spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§ 6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG

Nina Fiolka, Laura Schmidt

Theresienstraße 18

D-80333 München

E-Mail: hello@elevatr.com,

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 7 Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG

Nina Fiolka, Laura Schmidt

Theresienstraße 18

D-80333 München

E-Mail hello@elevatr.com

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

_____________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

__________________

Name des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_____________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

__________________

Datum

__________________

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

 

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

§ 9 Vertragssprache

Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

§ 10 Kundendienst

Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter E-Mail: hello@elevatr.com zur Verfügung.

 


 

(B) AGB für upnxt - das Hospitality Festival

 

Besucher-AGB

§ 1 Allgemeines

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Ticketverkäufe der Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG, Theresienstraße 18, 80333 München („Veranstalter“) im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals gegenüber ihren Besuchern.

§ 2 Ticketbestellung / HSMA Barcamp

a) Tickets können – je nach Verfügbarkeit – für die Content Stages, Expo Stages, Food Courts, Music Live Acts, Festival Party, Connect Party und Networking Lounge sowie etwaige andere Events des Veranstalters bestellt werden. Der jeweilig angegebene Ticketpreis ist sofort fällig und das von den Besuchern angegebene Zahlungsmittel wird unmittelbar nach dem Bestellprozess belastet. Es werden keine Festivaltickets (Day Ticket & Festival Pass) an die Zuliefer-Industrie verkauft. Zulieferer, die Interesse an einer Teilnahme am upnxt Festival haben, nehmen über festival@elevatr.com

 direkten Kontakt zum Veranstalter auf, um die Möglichkeiten einer Teilnahme zu erfahren. Der Veranstalter behält sich vor, Ticketkäufe, die von Seiten der Buchenden fläschlich getätigt wurden, rückabzuwickeln. Darunter fallen insbesondere Käufe von Festivaltickets durch Zulieferer oder Käufe von Tickets in fälschlich angegebenen Berufsgruppen beziehungsweise Funktionen. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die AGB können von den Besuchern jederzeit unter www.elevatr.com/nutzungsbedingungen-agb aufgerufen werden. Der externe Partner, über den alle Bestell-Transaktionen laufen, ist Meetingdeals.

b) Für die Teilnahme am HSMA Barcamp ist hingegen eine gesonderte Bewerbung erforderlich. Der Veranstalter wird insoweit zusammen mit den inhaltlich Verantwortlichen für das HSMA Barcamp unter allen Bewerbern eine Auswahl treffen. Zu diesem Zweck wird der Veranstalter dem Verantwortlichen für das HSMA Barcamp Vor- und Nachname, Unternehmen und Position der Bewerber zur Verfügung stellen. Die ausgewählten Bewerber werden vom Veranstalter gesondert benachrichtigt. Ein Anspruch auf Zulassung zum HSMA Barcamp besteht nicht. Von den ausgewählten Teilnehmern des HSMA Barcamps werden Vorname, Nachname, Emailadresse, Unternehmen und Position an HSMA Deutschland e.V. übermittelt, um einen weiteren Austausch im Rahmen der Veranstaltung sowie im Anschluss zu ermöglichen.

c) Der Veranstalter verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Besuchers nur zur Abwicklung der Ticketbestellung und des Events. Bei einer Bewerbung für das HSMA Barcamp werden Vorname und Nachname, Unternehmen und Position des Bewerbers an HSMA Deutschland e.V. zu Zwecken der Auswahl und der Kontaktaufnahme übermittelt. 

§ 3 Ticketpreise

Der Ticketpreis versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und beträgt wie folgt:

 

a) Ticketkäufer bis 28.02.2023, 24:00 Uhr

 

Festivalpass

Dayticket

“Early Stager“ für Fach- und Führungskräfte aus Hotellerie, Gastronomie und Catering

 

479,00 Euro

399,00 Euro

 

 

 

“Early Stager“ für Angehörige der Berufsgruppen Education, PR, Kommunikation und Marketing sowie für Coaches, Trainer und Berater

 

799,00 Euro

Nur Festivalpass buchbar

 

b) Ticketkäufe ab dem 01.03.2023, 00:00 Uhr

 

Festivalpass

Dayticket

„Regular Tickets” für Fach- und Führungskräfte aus Hotellerie, Gastronomie und Catering

579,00 Euro

499,00 Euro

„Regular Tickets” für Angehörige der Berufsgruppen Education, PR, Kommunikation und Marketing sowie für Coaches, Trainer und Berater

999,00 Euro

Nur Festivalpass buchbar

 

c) Ticketkäufe „Upcoming Leaders“

„Upcoming Leaders“ (Fachkräfte aus Hotellerie, Gastronomie und Catering bis einschließlich 27 Jahre)

249,00 Euro

Nur Festivalpass buchbar

 

§ 4 Rückgabe von Tickets/ Hinweis zum Widerrufsrecht

a) Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, Nicht-Teilnahme oder aus sonstigen Gründen.

b) Aussteller-, Referenten- und Themenankündigungen sind unverbindlich und können jederzeit vom Veranstalter geändert werden.

c) Die Besucher haben gemäß § 312g Abs. 1, Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, selbst wenn sie nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher Tickets bestellen.

§ 5 Übertragung und Verfall von Tickets

Die Tickets sind personengebunden und nicht übertragbar.

§ 6 Höhere Gewalt

a) Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorsehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Die Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG ist verpflichtet, von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche, etwa bzgl. Reise- und Hotelkosten, oder wegen des Ausfalls von Arbeitszeit, der Besucher bzw. Ticketkäufer sind ausgeschlossen.

b) „Ereignis höherer Gewalt“ bedeutet jedes von außen kommende, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisende, auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbare Ereignis, das nicht in die Risikosphäre nur der Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG fällt, das Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:

(1) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und

(2) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in zumutbarer Weise nicht vorhergesehen werden konnte; und

(3) die Auswirkungen des Hindernisses von Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Insbesondere zählen zur „Höheren Gewalt“ Brandschäden, Überschwemmungen, rechtmäßigen Aussperrungen, Seuchen wie Epidemien und Pandemien, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist.

c) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen muss, hat der Besucher keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits entrichteten Teilnahmegebühr.

§ 7 Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich vor, neben den gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten der Anfechtung, von dem Vertrag zurückzutreten, sollte der Besucher beim Ticketkauf falsche Angaben machen und hierdurch einen „günstigeren“ Ticketpreis erhalten hat.

§ 8 Einlass zum Event

Die Besucher müssen bei der Einlasskontrolle unaufgefordert ein gültiges Ticket vorweisen. Da die Tickets personengebunden sind, können Besucher auch aufgefordert werden, sich mit einem gültigen amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Wird den Besuchern Einlass gewährt, erhalten sie ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. ein Event Badge oder ein Wrist Band), das sie während des upnxt Festivals bei sich tragen müssen, insbesondere um nach Verlassen der Veranstaltungsräume wieder eingelassen zu werden.

Um für alle Besucher ein jeweils sicheres und angenehmes Festival zu gewährleisten, behält sich der Veranstalter das Recht vor, Besuchern den Einlass zu verwehren, sofern sie aggressiv oder ausfallend erscheinen oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen. Waffen oder gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Veranstaltungsräume gebracht werden.

§ 9 Hausrecht und -ordnung / Ambush- / Guerilla Marketing

Bei den Events übt der Veranstalter das Hausrecht aus. Seinen Weisungen ist Folge zu leisten. Die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes ist während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen zu beachten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung sowie bei ungenehmigten Ambush / Guerilla Marketing-Maßnahmen können die Besucher von der weiteren Teilnahme an dem Event ausgeschlossen und dazu aufgefordert werden, die Veranstaltungsräume zu verlassen. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Besucher bleiben unberührt.

§ 10 Allgemeine Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt im Falle der Verletzung etwaiger Garantieversprechen oder arglistig verschwiegener Mängel.

Der Veranstalter haftet im Übrigen nicht bei leicht fahrlässig verursachten Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt nicht bei Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Beachtung die Besucher regelmäßig vertrauen können; in diesem Fall schränkt sich die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- oder Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters und sowie seiner Organe.

§ 11 Besondere Haftungsbeschränkung für die Garderobe

a) Sofern der Veranstalter beim upnxt Festival unentgeltlich anbietet, Gegenstände, z.B. Mäntel, Jacken, Koffer oder Taschen, für den Besucher zu verwahren („Garderobe“) gelten hierfür folgende Bedingungen:

b) Die Besucher dürfen keine Wertgegenstände (z.B. Laptops, Smartphones, Schmuck), Datenträger mit vertraulichen und/oder geschäftlichen Informationen, Zahlungsmittel/-karten oder Reisetickets an der Garderobe abgeben; der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden durch Beschädigungen oder Verlust der Gegenstände nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen handeln einer seiner Organe und/oder Verrichtungs- und/oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf maximal 250 Euro pro Besucher.

§ 12 Nutzungsrechte

Mit dem Einstellen von Texten und anderen Inhalten (zusammen „Inhalte“) räumen Besucher dem Veranstalter das exklusive, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte, auch zu werblichen Zwecken, zu vervielfältigen, zu speichern, zu veröffentlichen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und in allen audio-visuellen Medien, insbesondere unter upnxt.com, elevatr.com, auf sozialen Netzwerken von elevatr oder über das Onlineangebot der Kooperationspartner von upnxt und elevatr zu nutzen. Hospitality Ne(x)twork übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte.

§ 13 Sonstige Regelungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München, sofern es sich bei dem Besucher um einen Kaufmann handelt.

 


 

Aussteller-AGB

 

§ 1 Geltung dieser Bedingungen

1.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag zwischen Hospitality Ne(x)twork GmbH & Co. KG (nachfolgend „HNX“ genannt) als Veranstalter des upnxt Hospitality Festivals (nachfolgend „upnxt“ genannt) und Sponsoren/Ausstellern, die sich nach schriftlicher Vereinbarung (Auftragsbestätigung) mit HNX an upnxt beteiligen.

1.2 Mit der rechtsverbindlichen Unterschrift der Auftragsbestätigung erkennt der Sponsor/Aussteller die Geschäftsbedingungen für upnxt als verbindlich an.

1.3 Abweichenden Bedingungen des Sponsors/Ausstellers wird hiermit widersprochen; solche Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn HNX ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.4 Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen, Technischen Bestimmungen und Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Veranstaltungslocation, die der Sponsor/Aussteller anerkennt und bei Bedarf bei HNX einholen kann.

§ 2 Vertragsschluss

Die Anmeldung als Sponsor/Aussteller bei upnxt erfolgt durch die Auftragsbestätigung, die durch die rechtsverbindliche Unterschrift des Sponsors/Ausstellers ein unwiderrufliches Vertragsangebot an HNX ist, an das er bis zum Beginn von upnxt gebunden ist.

§ 3 Standzuteilung & Ausstellungsware

3.1 HNX teilt den Stand auf Basis des gebuchten Ausstellerpakets und unter Berücksichtigung des Themas sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

3.2 Der Sponsor/Aussteller präsentiert sein Unternehmen mit Produkten oder Dienstleistungen aus einer Produktgruppe. Weitere Produkte oder Produktgruppen, Sortimente oder Dienstleistungen können nur nach Rücksprache mit HNX präsentiert werden.

3.3 Die Ware/Produkte des Sponsors/ Ausstellers werden ausschließlich auf dem Präsentationsmodul präsentiert, Material oder Produkte neben den Tischen aufzustellen ist nicht gestattet bzw. bedarf der Zustimmung von HNX.

3.4 Dem Sponsor/Aussteller wird zur Präsentation der Waren von HNX ein einheitliches Möbel/ein einheitlicher Stand zur Verfügung gestellt. Die Größe der jeweiligen Möbelvariante entspricht dem gebuchten Leistungspaket der aktuell gültigen Preis- und Leistungsübersicht.

3.5 Vom Sponsor/Aussteller zusätzlich zu dieser Ausstattung benötigtes Equipment, etwa Prospektständer, Beleuchtungskörper etc., sind vom Aussteller spätestens zwei Monate vor dem upnxt-Veranstaltungstag bei HNX zu bestellen und werden von diesem, soweit möglich und zumutbar für den Aussteller auf dessen Kosten gegen gesonderte Rechnung, beschafft.

3.6 Dem Sponsor/Aussteller ist es nicht gestattet, von HNX nicht genehmigtes Mobiliar wie Messerückwände, Werbematerialien oder ähnliches Equipment im Rahmen von upnxt aufzustellen. Das Verändern (auch zum Beispiel durch Dekoration) des von HNX bereitgestellten Möbels inkl. Logoständer ist nur mit Erlaubnis von HNX gestattet.

3.7 Der Sponsor/Aussteller garantiert, dass ihm die in der Bestellung definierten und genutzten Marken und die von ihm präsentierten Produkte und Dienstleistungen uneingeschränkt zustehen und keine Rechtspositionen Dritter verletzen. Für den Fall, dass Dritte gegenüber HNX aufgrund Markennutzung und/oder der präsentierten Produkte/ Dienstleistungen Ansprüche/ Rechte geltend machen, ist der Aussteller verpflichtet, HNX auf erstes Anfordern von diesen Inanspruchnahmen freizuhalten und, sofern dies im Außenverhältnis nicht möglich sein sollte, ihn im Innenverhältnis von diesen Inanspruchnahmen freizustellen. Darüber hinaus ist der Aussteller HNX gegenüber zum Ersatz, der im Falle der Geltendmachung von Rechten Dritter entstehenden Schäden und Kosten verpflichtet.

3.8 Für die Einholung ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung relevanter gewerberechtlicher, bauordnungsrechtlicher, gesundheits-rechtlicher und sicherheitstechnischer Bestimmungen für den Stand ist der Sponsor/Aussteller selbst verantwortlich.

3.9 Der Sponsor/Aussteller haftet für alle von ihm und seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen schuldhaft herbeigeführten Schäden an den ihm zur Verfügung gestellten Möbeln/Ständen, den Veranstaltungsräumlichkeiten und sonstigen, ihm von HNX im Rahmen von upnxt zur Nutzung/Mitbenutzung zur Verfügung gestellten Gegenständen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1 Die Höhe der Gesamtvergütung richtet sich nach dem jeweiligen „Partnership/ Expo-Paket“, welches der Sponsor/ Aussteller bucht.

4.2 Der vom Sponsor/Aussteller geschuldete Gesamtbetrag ist 14 Tage nach Abschluss des Vertrages fällig, jedoch nicht bevor der Sponsor/Aussteller von HNX eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Rechnung erhalten hat.

4.3 Mit dem vom Sponsor/Aussteller geschuldeten Gesamtbetrag werden die in Ziffer II. Abs. 1. bezeichneten Dienstleistungen des Veranstalters pauschal in folgendem Verhältnis vergütet:

a) Auf die von HNX durchzuführenden Marketing-Leistungen entfallen pauschal 25% der vereinbarten Gesamtvergütung.

b) Auf die Vorbereitung von upnxt entfällt eine Gegenleistung in Höhe von 50% des Gesamtbetrags.

c) Auf die Durchführung von upnxt entfällt eine Vergütung in Höhe von 25% des Gesamtbetrags.

4.4 Die Parteien sind sich darüber einig, dass

a) die Vergütungsansprüche seitens HNX für die vorgenannten Dienstleistungen unabhängig voneinander bestehen. Sollte die Erbringung einzelner Leistungen/Leistungspakete unmöglich werden (beispielsweise in Folge höherer Gewalt), bleibt der Anspruch für die bis dahin erbrachten Leistungen demzufolge unberührt, es sei denn, dass HNX die Unmöglichkeit zu vertreten hat. Die auf das unmöglich gewordene Leistungspaket entfallende Vergütung wird an den Sponsor/Aussteller zurückgezahlt. Eine Übernahme von Kosten durch die HNX, die dem Sponsor/Aussteller wegen möglicher Aufwendungen, etwa bzgl. Reise- und Hotelkosten, oder wegen des Ausfalls von Arbeitszeit entstehen, ist ausgeschlossen.

4.5 Sofern HNX die Erbringung eines Leistungspaketes teilweise unmöglich wird, bleibt sein Vergütungsanspruch für dieses Leistungspaket in dem Verhältnis bestehen, in welchem er bereits Leistungen erbracht hat, es sei denn, HNX hat die Unmöglichkeit zu vertreten. Dies gilt insbesondere für bereits getätigte Aufwendungen von HNX, es sei denn, dass diese nicht erforderlich waren.

4.6 Die Gesamtvergütung (Partnership/ Expo-Paket) ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Sponsor/Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an upnxt nicht teilnimmt.

4.7 HNX ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die vollständige Gesamtvergütung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Sponsor/Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt.

§ 5 Haftung

5.1 Schadenersatzansprüche des Sponsors/Ausstellers sind, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von HNX zurückzuführen sind, einvernehmlich ausgeschlossen. Die Haftung für Verschulden der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von HNX ist ebenfalls auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

5.2 HNX haftet für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen (auch seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) nur, wenn diese vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten), d. h. solchen Vertragspflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Sponsor/Aussteller Vertrauen darf, oder zugesicherte Eigenschaften oder Garantien betreffen. Im Übrigen ist eine Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.3 Die Haftung von HNX bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist auf typische Schäden im Rahmen des bei Vertragsabschluss Vorhersehbaren begrenzt. Ausgeschlossen ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Haftung von HNX für mittelbare Schäden, insbesondere Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch, wenn ein schadenverursachender Mangel oder dessen Ursache bereits bei Abschluss des Vertrages vorhanden war.

5.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien durch HNX und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, z. B. des Produkthaftungsgesetztes.

§ 6 Ausstellerausweise

6.1 Für die Dauer von upnxt erhalten die Sponsoren/Aussteller für sich und die
von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Die Anzahl richtet sich nach dem gebuchten Partnership/Expo-Paket.

6.2 Die Ausweise sind personalisiert ausgestellt, nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich.

§ 7 Bild- und Tonaufnahmen

HNX ist berechtigt, Fotografien sowie Film- und Videoaufnahmen vom Sponsoring/ Ausstellungsgeschehen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Sponsor/ Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Pressevertreter mit Zustimmung von HNX anfertigen.

§ 8 Werbung

Werbung aller Art ist nur innerhalb der vom Sponsor/Aussteller gemieteten Sponsoring-/Expo-Fläche für die eigene Firma des Sponsors/Ausstellers und nur für die von ihr hergestellte oder vertriebene Ausstellungsware erlaubt.

§ 9 Datenschutz

9.1 Der Sponsor/Aussteller ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten seiner Person, seiner Beschäftigten und/oder Beauftragten an Vertragspartner von HNX zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses genutzt und weitergegeben werden, soweit dies erforderlich ist. Der Sponsor/Aussteller gewährleistet und steht dafür ein, dass diese Betroffenen hiermit ebenfalls einverstanden sind bzw. hiervon Kenntnis erlangen und ausreichend und rechtzeitig informiert werden (vgl. Art. 13 DSGVO).

9.2 Soweit notwendig, werden die Vertragspartner auch nach Vertragsschluss entsprechende datenschutzrechtliche Vereinbarungen schließen, die auf der EU-Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beruhen (z.B. einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO oder einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO).

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Ziffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von HNX schriftlich bestätigt wurden.

10.2 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Der Sponsor/Aussteller darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit HNX nur mit vorheriger Zustimmung von HNX an Dritte abtreten. Die Abtretung von Forderungen gegen die HNX ist ansonsten ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche der HNX ist der Aussteller auch dann berechtigt, wenn er Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

10.4 Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird der Sitz von HNX vereinbart. HNX kann aber nach Wahl auch am Gerichtsstand Sponsor/Partners oder an einem gesetzlich ausschließlichen Gerichtsstand klagen.

10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändernd, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

 

Stand der AGB: Dezember 2022

AGB erstellt von agb.de